Volksbegehren Beschreibung Volksbegehren  
 
   
Beschreibung von Volksbegehren Infos zu Volksbegehren und Beschreibung.
Nicht angemeldet: Anmelden | Impressum 
Navigation
· Hauptseite
· Know Forum - neu!
· Zufälliger Artikel
· Spezialseiten
· Alle Artikel
· Eingeordnet unter
Aktueller Artikel
· Seite bearbeiten
· Links auf diese Seite
· Verlinkte Seiten
· Versionen


 
 



Letzte Beiträge
Die Klimalüge CO2Sehr geehrte Damen und Her
ren. Meine ...
Volumenausdehnung be...Hallo da draußen, ich h
abe folgendes ...
Osterrätsel der Fran...Hallo, ich hab' mich leide
r mit meinere ...
was ist denn mit dem...Hallo, der Song heißt Cal
istan "...
Strichcode entschlüs...Hallo benni, ich stehe
gerade vor dem...
Lust auf Focus Rätse...Hallo, an alle Spezialist
en dieses Räts...
ErdölServus, Erdöl hat keine
Formel, da es...
Frage an die Student...Hallo, im Prinzip ist das
eine gute Ide...
CO2 chemische Trennu...Hallo ....... CO2 in der
Luft wird begr...
IGBT ansteuerschaltu...Guten Tag, Wer weiss lief
ert eine funk...


Volksbegehren

Dieser Text beschreibt Volksbegehren.


Der untere Text beinhaltet die Volksbegehren Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Volksbegehren Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Volksbegehren fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Volksbegehren möglichst ausführlich zu halten.

Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Volksbegehren Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Volksbegehren beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Volksbegehren. Fragen zu dem Thema Volksbegehren können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Volksbegehren Artikel

Volksbegehren sind in einer direkten Demokratie eine Form von Volksgesetzgebung.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Hamburger Bezirken Eine Beschreibung zum Buch "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Hamburger Bezirken" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Volksbegehren in Deutschland

Volksbegehren gibt es Deutschland ca. auf Landesebene. Dort sind sie in der Landesverfassung verankert. Das deutsche Grundgesetz sieht keine Volksbegehren auf Bundesebene vor.

Ein Volksbegehren dient der Herbeiführung eines Volksentscheids. Damit das Volksbegehren Erfolg hat, muss innerhalb einer bestimmten Frist eine erhebliche Zahl von Wahlberechtigten das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen.

Die Regeln für die Durchführung von Volksbegehren unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. In einigen Ländern sind die Unterstützungs-Unterschriften durch eine freie Unterschriftensammlung "auf der Straße" zu leisten, in anderen dürfen sie ca. auf Amtsstuben geleistet werden; in Hamburg ist eine Kombination von beidem möglich. Das Unterschriftenquorum liegt zwischen ungefähr 4 Prozent und 20 Prozent der Wahlberechtigten, die Eintragungsfrist beträgt zwischen 14 Tagen und 12 Monaten; in Mecklenburg-Vorpommern besteht für die freie Sammlung keine zeitliche Begrenzung.

Einem Volksbegehren geht je nach Bundesland entweder eine Volksinitiative oder ein Antrag auf Volksbegehren voraus.

Externe Links: Regeln für Volksbegehren in den Bundesländern (http://mehr-demokratie.de/laender_vb-regeln.html), Liste aktueller Volksbegehren (http://mehr-demokratie.de/volksbegehren.html)

Buch-Tipp: Bürgerversammlung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid Eine Beschreibung zum Buch "Bürgerversammlung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Volksbegehren in Österreich

Mit einem Volksbegehren kann in Österreich die Behandlung eines Gesetzesvorschlags in dem Parlament (Nationalrat) verlangt werden. Direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen, d.h. nach der Diskussion darüber kann der Vorschlag des Volksbegehrens auch verworfen werden.

Um eine österreichweite Eintragungswoche für das Volksbegehren beantragen zu können, sind Unterstützungserklärungen nötig. Dabei werden 10 Tausend gültig unterschriebene Unterstützungserklärungen benötigt. Die Unterschrift muss auf dem Heimatgemeindeamt oder dem Magistrat vor dem Beamten geleistet werden. Alternativ kann ein Volksbegehren auch von 8 Abgeordneten zu dem Nationalrat oder von je 4 Abgeordneten drei unterschiedlicher Landtage initiiert werden.

Ein Volksbegehren muss in dem Parlament behandelt werden, wenn es mindestens 100 Tausend Unterschriften erreicht oder aber die Stimmen von je mindestens einem Sechstel der Wahlberechtigen dreier Bundesländer.

Buch-Tipp: Das Volk der Europäischen Union. Zu Inhalt und Kritik eines normativen Begriffs. (Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht; HEIR 26) Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Das Volk der Europäischen Union. Zu Inhalt und Kritik eines normativen Begriffs. (Hamburger Studien zu dem Europäischen und Internationalen Recht; HEIR 26)". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch...

Weblinks

Siehe auch: Volksbefragung Volksabstimmung

Buch-Tipp: Demokratie von unten Bürgerbegehren nicht ganz geheuer Die größten Skeptiker in Sachen Bürgerbegehren sind nicht - wie meist vermutet - die Parteien, sondern die Verwaltungen von Städten und Gemeinden. Dies immerhin ist das Ergebnis einer Behandlung von Andreas Kost, die er in seinem neuen Buch „Demokratie von unten. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide...

Volksbegehren in der Schweiz

Siehe Initiative (Schweizer Politik)

Weiteres zu dem Artikel Volksbegehren

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Bundesland, Initiative, Grundgesetz, Magistrat, Diskussion, Bundesebene, Deutschland, Volksbefragung, Volksinitiative, Behandlung, Frist
Schnellzugrif auf verwandte Texte:
 
NEU! Frage im Forum zum Thema:
 
Wenn die Beschreibung 'Volksbegehren' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Volksbegehren Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Volksbegehren' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Volksbegehren' und 'Volksbegehren' Definition sehr dankbar.

Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Volksbegehren' Beschreibung entsprechen.

Liste aller verwandten Artikel: Alternativ, Antrag, Behandlung, Bundesebene, Bundesland, Demokratie, Deutschland, Diskussion, Erfolg, Frist, Gesetzgebung, Grundgesetz, Hamburg, Initiative, Kombination, Liste, Magistrat, Nationalrat, Parlament, Regeln, Sammlung, Stimmen, Unterschrift, Volksbefragung, Volksbegehren, Volksinitiative
· Diese Seite wurde bisher 1.216 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 10.05.2008 um 20:42:45
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 21:05, 7. Sep 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Volksbegehren aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.

Von ""

· Diese Seite wurde bisher 1.216 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 10.05.2008 um 20:42:46
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 21:05, 7. Sep 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008